- —Präambel
- § 1Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 2Rolle der Plattform
- § 3Registrierung und Nutzerkonto
- § 4Pflichten des Hosts
- § 5Pflichten des Gastes
- § 6Ladevorgang-Vertrag zwischen Host und Gast
- § 7Verbrauchsanzeige und Abrechnung
- § 8Anzeige und Bestätigung des Messwerts
- § 9Zahlungsabwicklung zwischen Host und Gast
- § 10Tarife und kostenpflichtige Leistungen
- § 11Meldepflichten nach PStTG
- § 12Widerrufsrecht
- § 13Datenschutz
- § 14Haftung
- § 15Sperrung, Kündigung
- § 16Änderungen der AGB
- § 17Schlussbestimmungen
- AWiderrufsbelehrung (amtliches Muster)
- BMuster-Widerrufsformular
- CHost-Erklärung (bei Registrierung zu bestätigen)
- —Anbieter und Kontakt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Stromnachbar-Plattform.
Version 1.7 — Stand: 4. August 2026
Präambel
Paul Thaler (Einzelunternehmen), Adolfstraße 50, 49078 Osnabrück (nachfolgend „Anbieter") betreibt unter stromnachbar.de die Online-Plattform Stromnachbar (nachfolgend „Stromnachbar" oder „Plattform"), über die Wallbox-Betreiber (nachfolgend „Hosts") ihre private Ladeinfrastruktur zeitweise anderen privaten Nutzern (nachfolgend „Gäste") zur Verfügung stellen können. Die Nutzung der Plattform ist im Basistarif kostenfrei; daneben bietet der Anbieter kostenpflichtige Tarifstufen (Smart, Pro, Haus) nach § 10 an. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Stromnachbar befindet sich in fortlaufender Entwicklung; Funktionen, Verfügbarkeit und Servicequalität können jederzeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter und den Nutzern sowie den Rahmen der über die Plattform vermittelten Ladevorgänge zwischen Host und Gast.
Stromnachbar ist nur die Vermittlerin. Wer tatsächlich Strom abgibt, bist du als Host. Was zwischen dir und deinem Gast gilt, macht ihr unter euch aus — Stromnachbar ist daran nicht beteiligt und verdient nichts an eurem Strom. Wir finanzieren uns ausschließlich über optionale Abonnements.
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Stromnachbar und Nutzern sowie für die über die Plattform vermittelten Ladevorgänge zwischen Host und Gast.
1.2 Der Nutzer bestätigt die Kenntnisnahme dieser AGB aktiv bei der Registrierung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Stromnachbar ihnen in Textform zustimmt.
1.3 Begriffsbestimmungen:
- Wallbox — vom Host betriebene Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge an einem privaten Standort.
- Non-MID-Wallbox — Wallbox ohne Konformitätsbewertung nach Richtlinie 2014/32/EU. Der interne Zähler dient der Information, nicht der amtlich zulässigen Abrechnung im geschäftlichen Verkehr.
- MID-Wallbox — Wallbox mit CE-M-gekennzeichnetem Zähler nach Richtlinie 2014/32/EU. Auch sie genügt für sich genommen nicht den Anforderungen an die Abrechnung im geschäftlichen Verkehr.
- Eichrechtskonforme Wallbox — MID-Wallbox mit zusätzlicher PTB-Baumusterprüfung und Transparenzsoftware nach § 11 MessEG. Nur bei ihr rechnet die Plattform ab (§ 7.3).
- Ladevorgang — einzelner Vorgang der Stromabgabe an das Fahrzeug eines Gastes.
- Verbrauchsanzeige — Darstellung der geladenen Energiemenge in Kilowattstunden ohne Bildung eines Geldbetrags (§ 7.2).
- Abonnement — kostenpflichtiger Tarif der Plattform (Planen, Abrechnen, Haus, Unternehmen) mit erweiterten Funktionen.
Rolle der Plattform
2.1 Stromnachbar ist ausschließlich Vermittlerin. Stromnachbar ist weder Eigentümerin noch Betreiberin der Wallboxen, verkauft selbst keinen Strom und ist nicht Vertragspartei des Ladevorgang-Vertrags zwischen Host und Gast.
2.2 Stromnachbar ist kein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG. Der Host bleibt bei der Abgabe von Strom an den Gast Letztverbraucher.
2.3 Keine Provision auf Stromkosten. Stromnachbar erhält keinen Anteil an dem, was zwischen Host und Gast für den geladenen Strom fließt. Stromnachbar finanziert sich ausschließlich über die Abonnementpläne nach § 10.
2.4 Stromnachbar ist nicht Teil des Zahlungsstroms zwischen Host und Gast und nimmt keine Treuhandfunktionen wahr. Zahlungen werden direkt zwischen den Parteien abgewickelt (§ 9).
Stromnachbar ist das digitale Werkzeug, mit dem ihr Ladungen vereinbart und messt. Geld fließt direkt zwischen euch — wir sehen es nicht und halten es nicht fest.
Registrierung und Nutzerkonto
3.1 Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
3.2 Die Registrierung erfolgt per E-Mail-Adresse und Passwort; die E-Mail-Adresse wird per Bestätigungscode verifiziert.
3.3 Die im Nutzerprofil gemachten Angaben sind wahrheitsgemäß und aktuell zu halten.
3.4 Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Ein Verdacht auf Missbrauch ist Stromnachbar unverzüglich mitzuteilen.
3.5 Pro natürlicher Person ist nur ein Nutzerkonto zulässig.
Pflichten des Hosts
4.1 Der Host ist Eigentümer oder betriebsberechtigter Besitzer der Wallbox und hat die Berechtigung, Strom aus dem zugehörigen Hausanschluss an Dritte abzugeben.
4.2 Der Host sichert zu:
- (a) über die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen zu verfügen (insbesondere Anmeldung nach § 14a EnWG, gegebenenfalls Zustimmung des Eigentümers oder der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 554 BGB bzw. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG);
- (b) dass die Wallbox den einschlägigen technischen Normen (VDE-AR-N 4100, DIN VDE 0100-722, NAV) entspricht und durch eine Elektrofachkraft installiert wurde;
- (c) dass der Belieferungsvertrag mit seinem Stromlieferanten die Abgabe an Dritte nicht ausschließt;
- (d) dass die Wallbox funktionsfähig und sicherheitstechnisch einwandfrei ist.
4.3 Erreicht die Host-Tätigkeit ein Ausmaß, das die Grenze zur nachhaltigen, planmäßigen und auf Wiederholung angelegten Tätigkeit überschreitet, ist der Host zur Gewerbeanmeldung und zur Erfüllung der damit verbundenen steuerlichen Pflichten verpflichtet. Stromnachbar erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
4.4 Einnahmen aus der Plattformnutzung können der Einkommensteuer unterliegen. § 22 Nr. 3 EStG sieht für sonstige Einkünfte eine Freigrenze von 256 € jährlich vor. Die abschließende steuerliche Einordnung obliegt dem zuständigen Finanzamt; Stromnachbar erbringt keine Steuerberatung.
Pflichten des Gastes
5.1 Der Gast nutzt die Wallbox ausschließlich zum Laden eines in Deutschland zugelassenen Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs.
5.2 Der Gast verpflichtet sich:
- (a) nur CE-konforme Ladekabel zu verwenden; stellt der Host ein Kabel bereit, ist dieses zu benutzen;
- (b) die Anweisungen des Hosts und der Plattform zu befolgen;
- (c) Wallbox und Standort pfleglich zu behandeln und das Gelände nach Ladeende unverzüglich zu verlassen.
5.3 Der Gast darf die Wallbox nur innerhalb des vom Host freigegebenen Zeitraums nutzen.
Ladevorgang-Vertrag zwischen Host und Gast
6.1 Mit der Bestätigung eines Ladevorgangs kommt zwischen Host und Gast ein eigenständiger Vertrag zustande. Stromnachbar ist nicht Partei dieses Vertrags.
6.2 Gegenstand des Vertrags ist die Abgabe von Strom durch den Host an den Gast. Die weiteren Bedingungen dieses Vertrags — insbesondere ob und in welcher Höhe der Gast einen Ausgleich leistet — vereinbaren Host und Gast unmittelbar miteinander. Stromnachbar gibt sie nicht vor und bildet sie nur in dem in § 7.3 geregelten Fall in der Plattform ab.
6.3 Stromnachbar stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung: die Freigabe des Zugangs, die Erfassung der geladenen Energiemenge und deren Anzeige für beide Seiten.
Was zwischen euch gilt, macht ihr unter euch aus. Wir sorgen dafür, dass die Ladung funktioniert und dass ihr beide seht, wie viel geladen wurde.
Verbrauchsanzeige und Abrechnung
7.1 Grundsatz
(a) Stromnachbar erfasst die geladene Energiemenge und zeigt sie beiden Seiten an. Einen Geldbetrag bildet die Plattform aus diesem Messwert nur dann, wenn die verwendete Wallbox eichrechtskonform misst (§ 7.3).
(b) Maßgeblich ist damit die Ladeeinrichtung, nicht die gebuchte Tarifstufe. Auch in einer kostenpflichtigen Tarifstufe findet ohne eichrechtskonforme Wallbox keine Abrechnung durch die Plattform statt.
7.2 Wallboxen ohne eichrechtskonforme Messeinrichtung
(a) Die Plattform zeigt ausschließlich die vom geräteinternen Zähler der Wallbox ausgelesene Energiemenge in Kilowattstunden. Der Wert wird mit dem Hinweis angezeigt, dass der Zähler nicht konformitätsbewertet und als Abrechnungsgrundlage im geschäftlichen Verkehr nicht geeignet ist.
(b) Stromnachbar bildet in diesem Fall keine Beträge: Es gibt kein Preisfeld, keine Preisberechnung, keine Rechnung, keine Monatsabrechnung, keine Zahlungsaufforderung und keine Zahlungserinnerung. Stromnachbar führt keinen Forderungsstand zwischen Host und Gast.
(c) Ob Host und Gast einen Ausgleich vereinbaren und in welcher Form — nach Kilowattstunden, pauschal oder gar nicht —, bleibt allein ihnen überlassen. Eine solche Vereinbarung kommt ohne Beteiligung des Anbieters zustande; ihr Inhalt ist nicht Gegenstand dieser AGB, und Stromnachbar wirkt an ihrer Durchsetzung nicht mit.
(d) Der Host kann einen Ladevorgang in der Plattform als erledigt kennzeichnen. Diese Kennzeichnung ist eine Notiz für die eigene Übersicht. Sie trifft keine Aussage darüber, ob eine Zahlung erfolgt ist, und hat keine rechtliche Wirkung zwischen Host und Gast.
Ohne eichrechtskonforme Wallbox zeigen wir dir nur, wie viel geladen wurde — mehr nicht. Keine Beträge, keine Rechnung, keine Mahnung. Ob und wie ihr euch einigt, ist eure Sache, und wir mischen uns nicht ein. Das Häkchen „erledigt" ist nur eine Notiz für dich selbst.
7.3 Eichrechtskonforme Wallboxen
(a) Misst die Wallbox eichrechtskonform, rechnet die Plattform den Ladevorgang ab: Sie berechnet aus der gemessenen Energiemenge und dem hinterlegten Preis pro Kilowattstunde einen Betrag, erstellt daraus einen Beleg und stellt ihn beiden Seiten zur Verfügung.
(b) Der Host hinterlegt den Preis pro Kilowattstunde. Er ist in der Preisgestaltung frei und darf einen Aufschlag über seinen eigenen Arbeitspreis hinaus verlangen. Der Preis wird dem Gast vor Ladebeginn in transparenter Form (€/kWh brutto) angezeigt.
(c) Der Host ist in diesem Fall Stromverkäufer. Er ist für die zutreffende steuerliche Behandlung und für die Einhaltung der ihn treffenden mess- und eichrechtlichen Pflichten allein verantwortlich (§ 7.4).
(d) Der Beleg weist den Anfangs- und Endzählerstand, Beginn und Ende des Ladevorgangs, die daraus ermittelte Energiemenge, den Preis pro Kilowattstunde, den ausgeschriebenen Rechenweg und die Kennung des verwendeten Zählwerks aus. Damit kann der Gast den Betrag ohne besondere Kenntnisse nachvollziehen und prüfen (§ 33 Abs. 3 MessEG).
Nur wenn deine Wallbox eichrechtskonform misst, rechnen wir automatisch ab — mit einem Beleg, auf dem Zählerstände und Rechenweg stehen, sodass dein Gast jede Zahl nachrechnen kann.
7.4 Verantwortung für die rechtliche Einordnung
(a) Für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren rechtlichen Anforderungen — insbesondere des Mess- und Eichrechts (MessEG/MessEV), steuerlicher Pflichten und einer etwaigen Gewerbeanmeldung — ist ausschließlich der Host verantwortlich.
(b) Die Angabe, ob eine Wallbox eichrechtskonform misst, trifft der Host bei der Einrichtung. Stromnachbar prüft sie nicht nach. Eine unzutreffende Angabe stellt einen Verstoß gegen diese AGB dar (§ 15.2).
(c) Stromnachbar stellt die technische Infrastruktur bereit, nimmt die rechtliche Einordnung des Einzelfalls nicht vor und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hinweise in der Einrichtung und auf der Plattform sind unverbindliche Orientierung.
(d) Im Zweifel über die Zulässigkeit seines konkreten Teilens holt der Host fachkundigen Rat ein.
Ob deine Wallbox eichrechtskonform misst, gibst du selbst an — wir prüfen das nicht nach. Was für dich an Messrecht, Steuern oder Gewerbe gilt, verantwortest du als Host. Wir liefern das Werkzeug und Orientierung, aber keine Rechtsberatung.
Anzeige und Bestätigung des Messwerts
8.1 Unmittelbar nach Abschluss eines Ladevorgangs zeigt das System dem Gast die vom Zähler ausgelesene Energiemenge an. Bei eichrechtskonformen Wallboxen (§ 7.3) wird zusätzlich der daraus berechnete Betrag angezeigt; bei allen übrigen Wallboxen entsteht kein Betrag (§ 7.2).
8.2 Der Gast kann den angezeigten Messwert durch Betätigung der Schaltfläche „Bestätigen" bestätigen. Die Bestätigung dokumentiert, dass der Gast den Wert zur Kenntnis genommen hat, und dient beiden Seiten als Nachweis. Sie ist freiwillig und schließt spätere Einwendungen nicht aus (§ 8.4).
8.3 Reagiert der Gast nicht, tritt keine Rechtsfolge ein. Der angezeigte Wert gilt insbesondere nicht durch Zeitablauf als anerkannt. Die frühere Regelung, nach der ein Messwert 14 Tage nach Ladeende als anerkannt galt, ist mit Wirkung zum 3. August 2026 ersatzlos entfallen; sie wird auf keinen Ladevorgang mehr angewendet, auch nicht auf zurückliegende.
8.4 Hält der Gast einen angezeigten Wert für unzutreffend, kann er ihm formlos widersprechen — per E-Mail an den Host oder an hallo@stromnachbar.de. Ein Nachweis oder eine besondere Begründung ist dafür nicht erforderlich. Stromnachbar vermittelt zwischen Host und Gast, ist zur verbindlichen Entscheidung aber nicht verpflichtet. Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
Am Ende jeder Ladung siehst du sofort, wie viel geladen wurde. Du kannst das mit einem Klick bestätigen — musst es aber nicht: Wenn du nichts tust, passiert nichts. Kommt dir eine Zahl falsch vor, sag einfach Bescheid. Du musst nichts belegen.
Zahlungsabwicklung zwischen Host und Gast
9.1 Zahlungen für Ladevorgänge erfolgen direkt zwischen Host und Gast (z. B. per Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bar- oder Mobile-Payment). Stromnachbar ist nicht Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG und an den Zahlungsströmen nicht beteiligt.
9.2 Bei eichrechtskonformen Wallboxen (§ 7.3) dokumentiert Stromnachbar die offenen und ausgeglichenen Beträge in der Abrechnungsübersicht beider Parteien; der Host kann Zahlungseingänge dort manuell bestätigen. Bei allen übrigen Wallboxen führt Stromnachbar weder Beträge noch einen Zahlungsstand (§ 7.2) und versendet keine Zahlungserinnerungen.
9.3 Streitigkeiten über die Zahlung sind unmittelbar zwischen Host und Gast zu klären. Stromnachbar wirkt auf Anfrage unterstützend, trifft aber keine verbindlichen Entscheidungen und betreibt keine Forderungseinziehung für eine der beiden Seiten.
9.4 Eine künftige integrierte digitale Zahlungsabwicklung bleibt vorbehalten; sie wird vor Einführung in diesen AGB gesondert geregelt.
Tarife und kostenpflichtige Leistungen
10.1 Der Basistarif („Teilen") ist kostenfrei. Daneben bietet Stromnachbar die kostenpflichtigen Tarifstufen „Planen", „Abrechnen", „Haus" und „Unternehmen" mit erweitertem Funktionsumfang an. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der Übersicht auf stromnachbar.de/preise in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Tarifstufen wurden zum 3. August 2026 umbenannt: aus „Free" wurde „Teilen", aus „Smart" wurde „Planen", aus „Pro" wurde „Abrechnen"; „Haus" behielt seinen Namen, „Unternehmen" ist neu hinzugekommen. Die Umbenennung allein ändert den Leistungsumfang bestehender Verträge nicht. Die Tarifstufe „Premium" wird nicht mehr zur Buchung angeboten; vor dem 26. Juli 2026 geschlossene Premium-Verträge laufen zu den vereinbarten Bedingungen unverändert weiter.
10.2 Alle kostenpflichtigen Tarifstufen werden ausschließlich jährlich abgerechnet. Es gelten folgende Preise: Planen 39 € pro Jahr; Abrechnen 59 € pro Jahr; Haus 240 € pro Jahr je Objekt einschließlich eines Ladepunkts, für jeden weiteren Ladepunkt zusätzlich 60 € pro Jahr; Unternehmen 240 € pro Jahr je Standort einschließlich eines Ladepunkts, für jeden weiteren Ladepunkt zusätzlich 60 € pro Jahr. Eine monatliche Abrechnung wird seit dem 3. August 2026 nicht mehr angeboten. Für vor diesem Tag geschlossene Verträge gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise und Abrechnungsperioden bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode fort. Alle Preise sind Endpreise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht erhoben und daher nicht ausgewiesen.
10.3 Vertragsschluss: Der Nutzer gibt über den Buchungsdialog auf der Preisseite durch Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung zustande, die der Anbieter per E-Mail versendet.
10.4 Zahlung: Die Zahlung erfolgt per Rechnung und Überweisung; die Rechnung wird per E-Mail zugestellt. Die Freischaltung der gebuchten Tarifstufe erfolgt nach Zahlungseingang.
10.5 Laufzeit und Kündigung: Die Erstlaufzeit beträgt zwölf Monate. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und wird weiterhin jährlich zum jeweils gültigen Preis abgerechnet. Für vor dem 3. August 2026 mit monatlicher Abrechnung geschlossene Verträge bleibt die vereinbarte Abrechnungsperiode maßgeblich; sie verlängern sich weiterhin monatlich. Der Vertrag kann nach Ablauf der Erstlaufzeit jederzeit in Textform (E-Mail genügt) mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Endet der Vertrag innerhalb einer bereits im Voraus bezahlten Abrechnungsperiode, erstattet der Anbieter das Entgelt für die verbleibenden vollen Monate anteilig.
10.6 Tarif-Test: Nutzer des Basistarifs können die kostenpflichtigen Tarifstufen Planen, Abrechnen und Haus jeweils einmal je Nutzerkonto 14 Tage kostenlos testen; die Tarifstufe Unternehmen ist vom Tarif-Test ausgenommen. Der Test wird bei der Registrierung oder jederzeit im Dashboard gestartet; die Frist beginnt mit dem Start. Es kann jeweils nur ein Test gleichzeitig laufen. Ein laufender Test kann jederzeit beendet werden; wird er innerhalb von 48 Stunden nach dem Start beendet, gilt die betreffende Tarifstufe als nicht getestet und kann erneut getestet werden. Der Test endet automatisch, geht nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement über und muss nicht gekündigt werden. Nach Ablauf wird das Konto im Basistarif fortgeführt; erstellte Daten bleiben erhalten.
10.6.1 Einzelne Funktionen können im Test deaktiviert sein. Dies betrifft insbesondere die Verrechnung über die Nebenkosten in der Tarifstufe Haus; sie steht erst nach Buchung zur Verfügung, damit gegenüber Mietparteien keine unzutreffenden Abrechnungen entstehen.
10.6.2 Funktionen, die eine eichrechtskonform messende Wallbox voraussetzen — insbesondere die automatische Abrechnung nach § 7.3 —, stehen auch während des Tests nur zur Verfügung, wenn die eingesetzte Ladeeinrichtung diese Voraussetzung erfüllt. Die Angabe hierzu trifft der Host; der Anbieter prüft sie nicht (§ 7.4 (b)). Ein Tarif-Test erweitert den Funktionsumfang, ersetzt diese Voraussetzung aber nicht. Laufende Ladevorgänge werden durch das Ende eines Tests nicht unterbrochen.
10.7 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter die kostenpflichtigen Funktionen nach Mahnung mit Fristsetzung sperren; das Nutzerkonto und der Basistarif bleiben unberührt.
Meldepflichten nach PStTG
11.1 Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Stromnachbar, Transaktionsdaten von Hosts an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, wenn der Host pro Kalenderjahr mehr als 30 Ladevorgänge oder ein Entgeltvolumen von mehr als 2.000 € erreicht.
11.2 Der Host stimmt der Datenweitergabe im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang zu. Bei Überschreitung der Schwellenwerte ist der Host verpflichtet, Steuer-Identifikationsnummer, Adresse und gegebenenfalls USt-IdNr. bereitzustellen.
11.3 Für Gäste besteht keine entsprechende Meldepflicht.
Widerrufsrecht
12.1 Dem Gast und dem Abonnent steht als Verbraucher ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung in der gesetzlich vorgeschriebenen Fassung ist Anhang A, das Muster-Widerrufsformular ist Anhang B.
12.2 Das Widerrufsrecht für einen einzelnen Ladevorgang erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn der Gast vor Beginn der Dienstleistung ausdrücklich zustimmt, dass der Ladevorgang vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt. Diese Erklärungen werden durch separate Checkbox im Buchungsdialog erfasst und dem Gast unmittelbar per E-Mail als dauerhafter Datenträger bestätigt.
12.3 Für Abonnements (§ 10) gilt ein gesondertes 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Verlangt der Abonnent im Buchungsdialog ausdrücklich die Bereitstellung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und bestätigt er seine Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, so schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für den bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungsanteil.
Datenschutz
13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter stromnachbar.de/datenschutz.
13.2 Hinsichtlich der Abrechnungsdaten eines Ladevorgangs sind Stromnachbar und der Host gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO. Die wesentlichen Festlegungen der Joint-Controller-Vereinbarung sind in der Datenschutzerklärung unter stromnachbar.de/datenschutz#joint-controller abrufbar.
Haftung
14.1 Stromnachbar haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Stromnachbar auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
14.3 Klarstellung: Die Haftungsregelungen in § 14.1 und § 14.2 bleiben unberührt. Soweit keine eigene Pflichtverletzung von Stromnachbar vorliegt, richtet sich die Verantwortlichkeit für Schäden, die unmittelbar aus Fehlverhalten eines Hosts oder Gastes, aus technischen Defekten einer Wallbox oder aus Einwirkungen am Fahrzeug des Gastes entstehen, gegen den jeweiligen Verursacher. Eine Haftung von Stromnachbar für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt nach § 14.1 und § 14.2 bestehen.
14.4 Stromnachbar übernimmt keine Gewähr dafür, dass einzelne Hosts oder Gäste ihre vertraglichen Pflichten erfüllen.
14.5 Der Host sichert zu, eine für den Betrieb der Wallbox angemessene Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Die Prüfung des Versicherungsschutzes obliegt dem Host in eigener Verantwortung.
Sperrung, Kündigung
15.1 Nutzer können ihr Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen. Offene Forderungen bleiben davon unberührt.
15.2 Stromnachbar kann Nutzerkonten bei Verstößen gegen diese AGB — insbesondere bei einer unzutreffenden Angabe zur Eichrechtskonformität der Wallbox (§ 7.4 (b)) — nach vorheriger Abmahnung oder im Wiederholungsfall ohne Abmahnung sperren oder kündigen.
15.3 Gegen eine Sperrung oder Kündigung kann der Nutzer jederzeit formlos per E-Mail an hallo@stromnachbar.de Einwände erheben. Der Anbieter prüft den Vorgang innerhalb angemessener Frist und teilt das Ergebnis schriftlich mit.
Änderungen der AGB
16.1 Redaktionelle Änderungen sowie Änderungen, die ausschließlich zu Gunsten des Nutzers wirken oder durch zwingendes Recht geboten sind, gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Änderungsmitteilung benennt die konkrete Änderung, den Grund der Änderung (z. B. gesetzliche Neuregelung, Rechtsprechung, redaktionelle Klarstellung) sowie die Rechtsfolgen eines Widerspruchs und hebt die 30-Tage-Frist und das Widerspruchsrecht des Nutzers deutlich hervor.
16.2 Alle übrigen Änderungen, insbesondere solche, die Leistungsumfang, Preise, Haftung, Widerrufsrecht oder Kündigung betreffen, werden nur wirksam, wenn der Nutzer ausdrücklich zustimmt. Ohne Zustimmung gilt der bisherige Vertrag fort; beiden Parteien steht ein ordentliches Kündigungsrecht zu.
Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im EU-Ausland bleiben die zwingenden Verbraucherschutznormen ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
17.3 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Osnabrück.
17.4 Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsbelehrung (amtliches Muster)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Adolfstraße 50
49078 Osnabrück
E-Mail: hallo@stromnachbar.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
— die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ________________________
Bestellt am (*): ___________________
Name des/der Verbraucher(s): ___________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________
Datum: ___________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Host-Erklärung (bei Registrierung zu bestätigen)
Mit meiner Registrierung als Host bestätige ich zusätzlich:
- Ich bin Eigentümer der Wallbox oder habe die Zustimmung des Eigentümers bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Fremdnutzung eingeholt.
- Meine Angabe dazu, ob meine Wallbox eichrechtskonform misst, ist zutreffend. Mir ist bekannt, dass die Plattform nur bei einer eichrechtskonformen Wallbox Beträge bildet und abrechnet (§ 7).
- Meine Wallbox entspricht den einschlägigen VDE-Normen und ist — soweit erforderlich — bei Netzbetreiber und Finanzamt ordnungsgemäß gemeldet.
- Mir ist bekannt, dass eine regelmäßige, planmäßige und auf Wiederholung angelegte Wallbox-Vermietung eine Gewerbeanmeldung und steuerliche Erklärungspflichten auslösen kann. Die maßgebliche Schwelle setzt das zuständige Finanzamt.
Anbieter und Kontakt
Adolfstraße 50
49078 Osnabrück
Deutschland
E-Mail: hallo@stromnachbar.de
Stromnachbar wird von Paul Thaler als Einzelunternehmen betrieben (Kleinunternehmer nach § 19 UStG — Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen). Es besteht keine Eintragung im Handelsregister und keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Versionshinweis
Version 1.7 — gültig ab 4. August 2026. Geänderte Preise in § 10.2. Abrechnen kostet 59 € statt 69 € pro Jahr. Bei Haus und Unternehmen sind die aus den entfallenen Monatspreisen gerechneten Beträge auf glatte Zahlen gerundet: 240 € statt 239,88 € pro Jahr je Objekt beziehungsweise Standort, für jeden weiteren Ladepunkt 60 € statt 59,88 €. Erweiterter Leistungsumfang: Die Tarifstufe Unternehmen umfasst nun auch die automatische Abrechnung nach § 7.3; sie setzt wie in jeder Tarifstufe eine eichrechtskonform messende Wallbox voraus. Für vor dem 4. August 2026 geschlossene Verträge gelten die vereinbarten Preise bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode fort. Am übrigen Vertragsinhalt ändert sich nichts.
Version 1.6 — gültig ab 3. August 2026. Die Tarifstufen heißen anders, es gibt eine zusätzliche, und alle werden ausschließlich jährlich abgerechnet. Umbenannt: „Free" → „Teilen", „Smart" → „Planen", „Pro" → „Abrechnen" (§ 10.1); „Haus" bleibt. Neu: die Tarifstufe „Unternehmen" für Ladepunkte am Betriebsstandort (§ 10.1, § 10.2); sie ist vom Tarif-Test ausgenommen (§ 10.6). Geändert: die Preise in § 10.2 — Planen 39 € statt 29 €, Abrechnen 69 € statt 57 € pro Jahr; Haus bleibt bei 239,88 €. Die monatliche Abrechnung entfällt (§ 10.2, § 10.5). Für vor dem 3. August 2026 geschlossene Verträge gelten die vereinbarten Preise und Abrechnungsperioden bis zum Ende der laufenden Periode fort; monatlich abgerechnete Altverträge verlängern sich weiterhin monatlich. Angepasst: § 2 (Begriff „Abonnement"). Am Leistungsumfang der bestehenden Tarifstufen ändert die Umbenennung nichts.
Version 1.5 — gültig ab 3. August 2026. Die Plattform bildet aus einem Messwert nur noch dann einen Geldbetrag, wenn die Wallbox eichrechtskonform misst. Neu gefasst: § 7 (an die Stelle von Selbstkosten- und Direktverkaufsmodell tritt die Unterscheidung nach der Messeinrichtung; bei allen übrigen Wallboxen zeigt die Plattform nur noch die geladene Energiemenge und bildet keine Beträge, Rechnungen oder Erinnerungen mehr — § 7.2); § 8 (aus dem „Messwert-Anerkenntnis" wird eine freiwillige Bestätigung ohne Bindungswirkung). Ersatzlos gestrichen: die Regelung, nach der ein Messwert 14 Tage nach Ladeende als anerkannt galt (bisher § 8.3). Sie wird auf keinen Ladevorgang mehr angewendet, auch nicht auf zurückliegende. Erweitert zu Gunsten der Nutzer: § 8.4 — ein Einwand gegen einen angezeigten Wert ist jetzt formlos und ohne Nachweis möglich; die bisherigen Anforderungen „offenkundig" und „substantiiert" entfallen. Angepasst: Präambel, § 1.3, § 2.3, § 6, § 9.2, § 10.6.2, § 15.2 und Anhang C. Nicht geändert: Tarifstufen und Preise (§ 10.1, § 10.2).
Korrektur vom 5. August 2026 (Version 1.7): In § 4.2 (a) wurde der Verweis auf „§ 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG" auf „§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG" berichtigt. Nr. 2 betrifft das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge; Nr. 5 regelt seit 2024 Steckersolargeräte. Es handelt sich um die Berichtigung einer falschen Fundstelle — der Regelungsgehalt (Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen) bleibt unverändert, neue Pflichten entstehen nicht (§ 16.1).
Korrektur vom 3. August 2026 (Version 1.4): In § 7.3 (a) wurde der Satz „Damit gilt die Transparenzanforderung des MessEG als erfüllt." ersatzlos gestrichen. Die Aussage war rechtlich nicht haltbar. Die Streichung wirkt ausschließlich zu Gunsten der Nutzer und begründet keine neuen Pflichten (§ 16.1).
Version 1.4 — gültig ab 30. Juli 2026. Neu gefasst: § 10.6 (Tarif-Test). Testbar ist ab sofort jede kostenpflichtige Tarifstufe einmal je Nutzerkonto statt nur eine einzige; die Testdauer beträgt 14 Tage. Der Test lässt sich jederzeit im Dashboard starten und beenden; wird er binnen 48 Stunden beendet, gilt die Tarifstufe als nicht getestet.
Version 1.3 — gültig ab 26. Juli 2026. Neu gefasst: § 10 (kostenpflichtige Tarifstufen Smart, Pro und Haus mit Preisen; Premium wird nicht mehr angeboten, bestehende Premium-Verträge laufen unverändert weiter; Verlängerung in der jeweils gewählten Abrechnungsperiode mit anteiliger Erstattung; Tarif-Test einer der kostenpflichtigen Tarifstufen). Angepasst: Präambel, § 1.3 (Begriff „Abonnement") und § 7.3 an die neuen Tarifstufen.
Version 1.2 — gültig ab 9. Juli 2026. Neu: § 7.5 (Verantwortung des Hosts für die rechtliche Einordnung des Abrechnungsmodells); § 7.3 um die Pro-Plan-Voraussetzung des Direktverkaufsmodells ergänzt; Präambel und Anbieterhinweis an den Ist-Zustand angepasst (Einzelunternehmen, kostenpflichtige Tarifstufen, Kleinunternehmerregelung § 19 UStG).
Version 1.1 — gültig ab 2. Juli 2026. Neu gefasst: § 10 (kostenpflichtige Tarifstufen: Preise, Vertragsschluss per „Zahlungspflichtig buchen", Zahlung per Rechnung, Laufzeit und Kündigung, Tarif-Test, § 19 UStG-Hinweis); § 12.3 ergänzt (sofortige Bereitstellung und Wertersatz beim Abo-Widerruf).
Version 1.0 — gültig ab 26. Juni 2026. Erste Fassung.