Mitarbeiter laden ihr E-Auto. Die Firma schenkt den Strom.
Der Mitarbeiter-Benefit nach § 3 Nr. 46 EStG: lohnsteuerfrei fürs Team, ohne Abrechnung, ohne Eichrecht-Backend — per Einladungslink auf eurer bestehenden Wallbox.
Auf eurer bestehenden Wallbox · keine Provision · keine Ladekarten
Ladestrom statt Gehaltserhöhung.
Einer der wenigen Benefits ohne Betragsgrenze — der 50-€-Sachbezug ist gedeckelt, Ladestrom nicht. Das Auto steht ohnehin acht Stunden auf dem Parkplatz.
In drei Schritten zum Lade-Benefit.
Box verbinden
Eure vorhandene Wallbox einmalig über OCPP 1.6 oder die go-e-Cloud verbinden. Keine neue Hardware.
Team einladen
Jeder Mitarbeiter bekommt einen persönlichen Einladungslink — lädt im Browser, ohne App und Ladekarte.
Preis: 0 ct. Fertig.
Jede Ladung wird pro Person und Monat kWh-genau erfasst — als Export für die Buchhaltung.
Verschenken ist oft günstiger als abrechnen.
Strom schenken — als Benefit
- Keine Eichrecht-Frage: fließt kein Geld pro kWh, passt jede Box.
- Kein Abrechnungs-Backend, keine Transaktionsgebühren.
- Stromkosten sind Betriebsausgabe, für Mitarbeiter lohnsteuerfrei.
- Volle Übersicht trotzdem: kWh je Person, Export für die Buchhaltung.
Umsatzsteuerlich kann verschenkter Ladestrom als unentgeltliche Wertabgabe zu bewerten sein — betragsmäßig meist klein, gehört aber ins Gespräch mit dem Steuerbüro. Keine Steuer- oder Rechtsberatung · Stand: Juli 2026 · Details im Ratgeber E-Auto beim Arbeitgeber laden
Warum nicht einfach die Hersteller-App?
Viele Wallbox-Apps können Nutzer freigeben — aber nur im eigenen Silo. Und Fuhrpark-Lösungen sind für drei Mitarbeiter wie eine Telefonanlage.
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Herstellerunabhängig
OCPP und go-e-Cloud statt eine App pro Hersteller — auch gemischte Hardware in einem System.
- 2
Einladungslink statt RFID
Mitarbeiter brauchen nur ihren Link im Browser. Keine Kartenverwaltung, kein App-Zwang.
- 3
Eine Übersicht für alle
kWh je Person und Monat, Sperrzeiten, Belegung — exportierbar für die Buchhaltung.
Vier Betriebe, ein Prinzip.
Morgens einstecken, über den eigenen Link — als Benefit oder zu Selbstkosten.
Eine Box, sauber getrennt erfasst — niemand liest Zähler ab.
Mitglieder laden per Link, jeder zahlt seinen kWh-Anteil.
Stammgäste und Lieferanten per QR — zu Selbstkosten.
Seit 01.01.2025 (§ 10 GEIG); Verschärfung ab 2027 im Gesetzgebungsverfahren. Wenn die Box ohnehin kommt — macht sie zum Benefit.
Steuerfrei nur on top (keine Gehaltsumwandlung) und nur für Arbeitnehmer — Besucher laden regulär per Link.
Rechtslage 2026, drei Preismodelle, Checkliste: E-Auto beim Arbeitgeber laden.
Lieber abrechnen statt schenken? Geht auch.
Wenn Mitarbeiter den Strom bezahlen sollen, übernimmt Stromnachbar die Abrechnung: Am Monatsersten bekommt jede Person automatisch ihre Monatsabrechnung mit PDF-Beleg, dazu der Report je Person für eure Buchhaltung.
Strompreis erstatten lassen
- Mit eichrechtskonformer Wallbox uneingeschränkt sauber: Mitarbeiter erstatten euch den Strompreis, kWh-genau pro Person.
- Ohne Eichrecht-Box nur eingeschränkt: kleiner, benannter Kreis zu Selbstkosten (MID-Zähler + Anerkennung).
- Zu Selbstkosten entsteht kein geldwerter Vorteil — lohnt bei vielen Vielfahrern.
Was kleine Betriebe wissen wollen.
Können Mitarbeiter zum Selbstkostenpreis laden?
Müssen Mitarbeiter das Laden ihres privaten E-Autos versteuern?
Was bringt der Benefit einem Mitarbeiter konkret?
Dürfen auch Kunden oder Geschäftspartner steuerfrei laden?
Müssen wir ab einer bestimmten Parkplatzzahl ohnehin Ladepunkte anbieten?
Funktioniert das mit unserer bestehenden Wallbox?
Können Gäste ohne eigenes Konto laden?
Und wenn wir kommerziell an Kunden abrechnen wollen?
Was kostet Stromnachbar für Betriebe?
Die Box hängt schon?
Dann fehlt nur der Link.
Konto anlegen, Wallbox verbinden, Team einladen — ohne Vertragsbindung, in wenigen Minuten startklar.