Tiefgarage · WEG · geteilte Box

Eine geteilte Wallbox — was zahlt jede Partei?

Eine Wallbox, mehrere Parteien: Gib Strompreis und Kilowattstunden ein. Der Rechner zeigt die Aufteilung nach Verbrauch.

Der Rechner

Teil die Stromkosten nach dem Zählerstand.

Trag den Strompreis des Anschlusses ein und die geladenen kWh je Partei. Der Rechner teilt die Stromkosten dieser einen Box nach Verbrauch auf — wer mehr lädt, zahlt mehr.

Geladene kWh je Partei
Stromkosten der Box · 0 kWh0,00 €
Das macht Stromnachbar automatisch

Sonst liest am Monatsende einer den Zähler ab, teilt auf und schreibt jeder Partei ihren Anteil. Mit Stromnachbar lädt jede Partei über ihren eigenen Zugang — die kWh werden automatisch zugeordnet, die Abrechnung entsteht von selbst. Kein Aufschlag auf den Strompreis.

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So läuft's mit Stromnachbar

Aus „jeden Monat rechnen" wird „läuft".

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Box einrichten, Mit-Nutzer einladen

Du verbindest deine Wallbox einmalig und schickst jedem Mit-Nutzer einen Einladungslink — Nachbar, zweite Partei in der Tiefgarage, WEG-Mitglied.

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Jeder lädt über seinen Link

Beim Anstecken startet jeder über seinen Link. Der Zähler erfasst die kWh pro Partei und pro Vorgang — ohne Zettel, ohne Ablesen.

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Abrechnung entsteht von selbst

Am Monatsende steht für jede Partei ein nachvollziehbarer Betrag zum Strompreis des Anschlusses. Jede zahlt ihren Anteil — kein Aufschlag, keine Diskussion.

Der Hintergrund

Abrechnung, Recht und Technik beim Teilen.

Das Wichtigste kompakt — damit du eine geteilte Box ohne offene Fragen aufsetzt.

Abrechnung — fair heißt nach kWh

Die einzige Aufteilung, die niemand anzweifelt, ist die nach tatsächlichem Verbrauch: geladene Kilowattstunden mal Strompreis des Anschlusses. Wer mehr lädt, zahlt mehr. Gemeinsame Fixkosten — die Box selbst oder ein Zwischenzähler — regelt die Eigentümergemeinschaft separat; der Rechner kümmert sich nur um die verbrauchsgenaue Aufteilung des Stroms.

Von Hand bedeutet das jeden Monat: Zähler ablesen, Stände aufschreiben, rechnen, Beleg erstellen. Genau diesen Schritt nimmt dir Stromnachbar ab — die Messung und die Aufteilung passieren automatisch. Wächst die Tiefgarage über die eine Box hinaus und bekommt sie mehrere Ladepunkte im Objekt, bleibt das Prinzip gleich — nur läuft die Zuordnung dann je Stellplatz.

Recht — abgerechnet wird nur mit eichrechtskonformer Messung

Teilst du deine Box privat mit Nachbarn und gibst nur deine eigenen Stromkosten weiter, ist das Aufwendungsersatz nach § 670 BGB — Stromnachbar zeigt dann die geladenen Kilowattstunden an und bildet keinen Betrag. Ein MID-Zähler sorgt für eine faire, nachvollziehbare Messung und reicht für eine Abrechnung pro Kilowattstunde nicht aus: Dafür muss die Ladeeinrichtung eichrechtskonform messen.

Steuerlich bleibt es entspannt, solange es Gelegenheit bleibt: Bis 256 € im Jahr greift die steuerfreie Freigrenze (§ 22 Nr. 3 EStG). Es geht ums Teilen zu Selbstkosten, nicht ums Verdienen.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung. Bei größeren Konstellationen oder Unsicherheit lohnt der Blick zu einer fachkundigen Stelle.

Technik — Messung und Zuordnung

Zwei Wege führen zur Messung je Ladepunkt: ein MID-Zwischenzähler im Anschluss der Wallbox, oder eine Box, die selbst pro Ladevorgang misst. Viele OCPP-1.6-fähige Wallboxen liefern die Vorgangsdaten direkt an ein Backend; go-e-Boxen sind zusätzlich über die Hersteller-Cloud ansprechbar.

Die Zuordnung zur Person läuft über den Einladungslink: Jeder startet über seinen eigenen Zugang, dadurch landet jede Ladung bei der richtigen Partei. Voraussetzung ist, dass die Box auf Authentifizierung erforderlich steht — sonst lädt sie frei, ohne dass ein Vorgang erfasst wird.

Häufige Fragen

Wallbox teilen — kurz erklärt.

Wie rechnet man eine geteilte Wallbox fair ab?
Nach Verbrauch. Der Zähler erfasst, wie viele Kilowattstunden jede Partei geladen hat, und multipliziert sie mit dem Strompreis des Anschlusses. So zahlt jede Partei genau das, was durch ihre Ladevorgänge lief — der Rechner oben zeigt es sofort.
Brauche ich für eine geteilte Wallbox Eichrecht?
Fürs private Teilen nicht. Das volle Eichrecht greift beim gewerblichen, öffentlichen Laden. Gibst du nur deine eigenen Stromkosten weiter, ist das Aufwendungsersatz nach § 670 BGB. Ein MID-Zähler macht die Messung belastbarer, reicht für eine Abrechnung pro Kilowattstunde aber nicht — dafür muss die Ladeeinrichtung eichrechtskonform messen. Keine Rechtsberatung — im Zweifel prüfen lassen.
Darf ich den Strom an Nachbarn weitergeben?
Ja — gibst du deinen eigenen Bezugspreis weiter, ist das Aufwendungsersatz nach § 670 BGB; für eine Abrechnung pro Kilowattstunde durch Stromnachbar muss die Ladeeinrichtung eichrechtskonform messen. Solange es gelegentlich bleibt, ist die steuerfreie Freigrenze von 256 € im Jahr (§ 22 Nr. 3 EStG) ein nützlicher Rahmen. Es geht ums Teilen zu Selbstkosten, nicht ums Verdienen.
Funktioniert das mit jeder Wallbox?
Mit jeder Box, die OCPP 1.6 spricht oder über eine Hersteller-Cloud wie go-e ansprechbar ist — das trifft auf die meisten modernen Wallboxen zu. Angezeigt wird, was der Zähler der Box misst; ein MID-Zwischenzähler macht die Messung belastbarer. Für eine Abrechnung durch Stromnachbar muss die Ladeeinrichtung eichrechtskonform messen — ein MID-Zähler allein genügt dafür nicht. Welche Systeme passen, steht unter kompatible Systeme.
Was kostet Stromnachbar dabei?
Das Teilen ist dauerhaft kostenlos. Kein Aufschlag auf den Strompreis — der Gast zahlt direkt an dich. Mehr dazu auf der Preise-Seite.
Für Vermietung, Verwaltung und Betriebe

Gehören dir die Ladepunkte, an denen andere laden? Dann geht es nicht um ein Konto, sondern um eine Absprache — wer darf, wer wann drankommt und was am Jahresende auf wen entfällt.

Schreib uns, was bei dir steht →
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Teilt euch eine Box?
Lass es rechnen.

Konto kostet nichts, das Teilen auch. Lade die Mit-Nutzer ein — jede Ladung läuft von da an auf die Person, die geladen hat.